Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27959
VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20 (https://dejure.org/2020,27959)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 13-IV-20 (https://dejure.org/2020,27959)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 13-IV-20 (https://dejure.org/2020,27959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    3. Eine mögliche Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbots (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.) legt der Beschwerdeführer ebenfalls nicht dar.
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    1. Das Urteil verstößt gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. a) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt zudem vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 116-IV21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht